Für Berichte über Konzerte, Theatervorstellungen, Kinopremieren oder Messen, aber auch für Recherchen bei Behörden oder bei polizeilichen Absperrungen kann ein Jugend-Presseausweis die Inhaber*innen als Nachwuchsjournalist*innen legitimieren.

Dafür gibt es für nicht hauptberuflichen jungen Journalist*innen bis 27 Jahre den einheitlichen, bundesweit gültigen Jugend-Presseausweis.

Die Plastikkarte im Scheckkartenformat hat ein Hologramm und ist so fälschungssicher.