Zur Erleichterung und als Nachweis der journalistischen Tätigkeit junger Medienmacher stellen die Landesverbände der Jugendpresse Deutschland den bundesweit gültigen Jugendpresseausweis aus.
Dieser wird vom Deutschen Journalisten-Verband und der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union unterstützt und anerkannt. Als Ergänzung zum Jugend-Presseausweis dient das Jugendpresse-Autoschild.
Der Jugend-Presseausweis soll Nachwuchsjournalist*innen bei der Recherche helfen. Mit ihm kann die journalistische Tätigkeit glaubhaft nachgewiesen werden.
Die Vergabe des Jugend-Presseausweises erfolgt nach strengen Richtlinien: Er wird nur an Mitglieder eines Landesverbandes der Jugendpresse Deutschland mit einem Nachweis der journalistischen Arbeit ausgestellt.
Nach Vorlage zweier aktueller Nachweise für die journalistische Tätigkeit, einer Personalausweis-Kopie zur Identitätsprüfung und des korrekt ausgefüllten Formulars mit einem aktuellen Passfoto wird der Jugend-Presseausweis ausgestellt.
Die Nachwuchsjournalist*innen verpflichten sich, den Ausweis entsprechend der Presseausweisordnung nur zur journalistischen Arbeit zu nutzen. Verstöße gegen diese Vorgaben führen zu Entzug des Ausweises und Ordnungsstrafen.